Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
412.212 BbG CH-TG

§ 2 Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Schulortszuteilung

Unterricht an den Berufsfachschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 BbG · Schulortszuteilung

1. Das Departement für Erziehung und Kultur (Departement) teilt die Ausbildungsberufe und Ausbildungsorte den Berufsfachschulen zu.

2. Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Amt) trifft interkantonale Absprachen über die Schulorte für Berufe, für die im Kanton keine Fachklassen geführt werden.

3. Es entscheidet über die Zuteilung an ausserkantonale Schulen.

← § 1 BbG Verordnung über die berufliche Grundbildung (BbG) - Zulassung zum Unterricht § 3 BbG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →