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412.211 BbO CH-TG

§ 9 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Lehrerkonvent

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§ 9 BbO · Lehrerkonvent

1. Die Lehrpersonen bilden den Lehrerkonvent. Der Rektor oder die Rektorin regelt die Organisation und die Teilnahme.

2. Dem Konvent obliegen folgende Aufgaben

1. Austausch über Schulfragen von grundsätzlicher Bedeutung

2. Wahl der Lehrervertretung in Kommissionen und Konferenzen

3. * Vernehmlassung zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu Handen der Berufsfachschulkommission, soweit sie die gesamte Schule betreffen

4. Vorschläge für Schulanlässe

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