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412.211 BbO CH-TG

§ 6 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Berufsfachschulkommissionen

Bildungszentren
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§ 6 BbO · Berufsfachschulkommissionen

1. Die Berufsfachschulkommissionen beraten und beaufsichtigen die Bildungszentren.

2. Sie erfüllen namentlich folgende Aufgaben

1. * Kontrolle über die Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Erlasse, insbesondere durch Unterrichtsbesuche und Überprüfung der Bildungsangebote

2. * Überprüfung der Umsetzung von Qualitätsvorgaben und Beratung über die Qualitätsentwicklung und -sicherung

3. * Überprüfung des Schulklimas durch Teilnahme an Schulanlässen, insbesondere Konventen oder Fachausschüssen

4. * ...

5. * Beratung und Unterstützung des Rektors oder der Rektorin und des Chefs oder der Chefin des Amtes in schulorganisatorischen, strategischen und fachbezogenen Belangen, wie

5.1 * Erarbeitung strategischer Ziele im Zusammenhang mit den Bildungsangeboten

5.2 * Anstellung oder Entlassung von Hauptlehrpersonen sowie Rektoren und Rektorinnen, Prorektoren und Prorektorinnen

5.3 * Standortbestimmung der Lehrpersonen (lohnwirksame Qualifikation)

5.4 * Vermittlung bei Konflikten

6.-10. * ...

3. Das Departement kann den Berufsfachschulkommissionen weitere Aufgaben zuteilen.

4. Der Lehrerkonvent ist mit beratender Stimme in der Kommission vertreten. Die Anzahl Personen in der Vertretung wird von der Kommission bestimmt. Die Lehrervertretung hat in den Ausstand zu treten, wenn Belange von Lehrpersonen behandelt werden.

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