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412.211 BbO CH-TG

§ 4 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Amt für Mittel- und Hochschulen

Kantonale Organisation
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§ 4 BbO · Amt für Mittel- und Hochschulen

1. Das Amt für Mittel- und Hochschulen ist für die schulisch organisierte Grundbildung an der Handels- und Informatikmittelschule Frauenfeld zuständig.

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