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412.211 BbO CH-TG

§ 2 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Berufsbildungskommission

Kantonale Organisation
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§ 2 BbO · Berufsbildungskommission

1. Die Berufsbildungskommission setzt sich aus neun bis elf Mitgliedern zusammen, die unter anderem folgende Bereiche und Organisationen vertreten

1. * Ausbildungsbetriebe

2. * Sekundarstufe I

3. * Berufsfachschule

4. * höhere Berufsbildung

5. * Prüfungskommission Thurgau

6. * Industrie- und Handelskammer Thurgau

7. * Thurgauer Gewerbeverband

8. * Verband Thurgauer Landwirtschaft

2. Sie unterstützt das Departement in seinen strategischen Prozessen bezüglich beruflicher Grundbildung und höherer Berufsbildung. Sie kann Anträge an das Departement stellen.

3. Sie fördert die berufliche Grundbildung und höhere Berufsbildung durch deren Pflege, ständige Weiterentwicklung und Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsraums Thurgau.

4. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr

1. Erfahrungsaustausch zwischen Ausbildungs- und Schulbetrieben

2. * Beobachtung von Bedürfnissen und Entwicklungen bezüglich Berufsberatung und Berufsbildung

3. Beratung des Departementes betreffend Verbesserungs- und Innovationspotential sowie erkannten Herausforderungen

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