412.211
BbO
CH-TG
§ 16 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Kosten
Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
§ 16 BbO · Kosten
1. Dienstleistungen, welche über das Grundangebot hinausgehen, wie Laufbahnberatung, Realisierung des Beratungsergebnisses, Potentialabklärungen, Kurse und Seminare für Erwachsene sind kostenpflichtig.
2. Das Departement legt den Umfang des Grundangebots sowie den Tarif fest.