412.211
BbO
CH-TG
§ 1 Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens (BbO) - Departement
Kantonale Organisation
§ 1 BbO · Departement
1. Das Departement für Erziehung und Kultur (Departement) nimmt folgende Aufgaben wahr
1. Aufsicht über das Berufsbildungswesen
2. Bildungssteuerung in Ergänzung zur Arbeit des Bundes
3. Regelung kantonaler Bildungsangebote
4. Entscheid über die Beteiligung des Kantons an Projekten der Berufsbildungsforschung und -planung
5. Entscheide über die Mitgliedschaft bei Institutionen der Weiterbildung
6. Anerkennung privater Bildungsanbieter
7. Unterstützung der Weiterbildung
8. Einsetzung von Prüfungs- und Promotionskommissionen