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411.74 CH-TG

Art. 7 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch

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Art. 7 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch

1. Der Rahmenvertrag kann unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf Ende eines laufenden Schuljahres gekündigt werden.

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