411.74
CH-TG
Art. 6 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
Art. 6 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
1. Bei Uneinigkeiten zwischen den Schulgemeinden suchen das Erziehungsdepartement des Kantons Thurgau und die Bildungsdirektion des Kantons Zürich nach einer einvernehmlichen Lösung.