411.74
CH-TG
Art. 3 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
Art. 3 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
1. Die abgebende Schulgemeinde zahlt der aufnehmenden Schulgemeinde ein Jahresschulgeld, das für den Besuch des Kindergartens Fr. 5'000, der Primarschule Fr. 6'000 und der Oberstufenschule Fr. 8'000 beträgt.
Bei besonderen oder veränderten Verhältnissen können die Schulgemeinden nach gegenseitiger Absprache vom Jahresschuldgeld abweichen.