411.74
CH-TG
Art. 2 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
Art. 2 Rahmenvertrag zwischen dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich über den kantonsübergreifenden Schulbesuch
1. Es gilt jeweils das öffentliche Recht des Kantons, in welchem die Schule oder der Kindergarten besucht wird.