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Art. 9 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - b. Schulgeld

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Art. 9 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · b. Schulgeld

1. Der Kanton St. Gallen bezahlt das Schulgeld nach der massgebenden Vereinbarung der Regierungen der in der Konferenz der Erziehungsdirektoren der Ostschweiz zusammengefassten Kantone.

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