411.72
CH-TG
Art. 8 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - Kantonsschule Romanshorn a. Übertritt
Art. 8 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · Kantonsschule Romanshorn a. Übertritt
1. Kinder aus der Primarschulgemeinde Steinach können die Aufnahmeprüfung in das Gymnasium oder die Diplommittelschule der Kantonsschule Romanshorn ablegen.
2. Haben sie die Aufnahmeprüfung bestanden, können sie in die Kantonsschule Romanshorn übertreten.