411.72
CH-TG
Art. 7 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - e. Schulgeld
Art. 7 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · e. Schulgeld
1. Die Primarschulgemeinde Steinach bezahlt der Volksschulgemeinde Arbon jährlich ein Schulgeld je Kind, das auf Beginn des Schuljahrs in eine Oberstufenklasse eingetreten ist.
2. Das Schulgeld deckt die Betriebskosten vor Abzug des Staatsbeitrags des Kantons Thurgau.
3. Die Schulvorsteherschaft Arbon bestimmt das Schulgeld aufgrund des Voranschlages der Volksschulgemeinde Arbon. Sie stellt der Primarschulgemeinde Steinach bis Ende Dezember Rechnung.