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Art. 5 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - c. Schulort

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Art. 5 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · c. Schulort

1. Die Schulvorsteherschaft Arbon bestimmt den Schulort.

2. Die Volksschulgemeinde Arbon kann im Einverständnis des Primarschulrates Steinach Schulraum der Primarschulgemeinde Steinach unentgeltlich nutzen. Die Schulvorsteherschaft Arbon und der Primarschulrat Steinach regeln die Einzelheiten.

3. Drängen sich in Steinach bauliche Massnahmen für die Oberstufe auf, führen die Regierungen neue Verhandlungen.

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