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Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - b. anwendbares Recht

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Art. 4 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · b. anwendbares Recht

1. Auf die Kinder aus der Primarschulgemeinde Steinach, welche die Oberstufe in der Volksschulgemeinde Arbon besuchen, ist das thurgauische Recht anwendbar.

2. Die Schulvorsteherschaft Arbon hört den Primarschulrat Steinach an

1. vor einer vorzeitigen Entlassung aus der Schulpflicht;

2. vor einem disziplinarischen Schulausschluss.

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