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Art. 13 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - b. Übergangsbestimmung

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Art. 13 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · b. Übergangsbestimmung

1. Die Schulvorsteherschaft Arbon und der Primarschulrat Steinach regeln mit den Lehrkräften der Realschule Steinach den Wechsel vom st. gallischen zum thurgauischen Dienstrecht.

2. Für Treueprämie und Bildungsurlaub gelten Dienstjahre in der Primarschulgemeinde Steinach als Dienstjahre im Kanton Thurgau.

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