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Art. 10 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - Streitigkeiten

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Art. 10 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · Streitigkeiten

1. Über Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung entscheiden das Erziehungsdepartement des Kantons St. Gallen sowie das Departement für Erziehung und Kultur des Kantons Thurgau einvernehmlich.

2. Einigen sie sich nicht, wird die Streitigkeit nach Art. 113 Abs. 1 Ziff. 2 der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.

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