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Art. 1 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe - Geltung

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Art. 1 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe · Geltung

1. Diese Vereinbarung regelt

a. den Schulbesuch der Kinder aus der Primarschulgemeinde Steinach auf der Oberstufe;

b. den Übertritt von Kindern aus der Primarschulgemeinde Steinach in die Kantonsschule Romanshorn.

2. Die Vereinbarung regelt nicht den Sonderschulbesuch. Drängt sich eine Sonderschulung auf, stellt die Schulvorsteherschaft Arbon die Akten dem Primarschulrat Steinach zum Entscheid zu.

Geltung Art. 2 Vereinbarung über den Schulbesuch der Kinder von Steinach auf der Oberstufe →

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