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Art. 7 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn

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Art. 7 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn

1. Diese Vereinbarung wird mit ihrer Unterzeichnung rechtsgültig.

2. Sie wird für die Gebiete Unterschönau, Oberschönau, Gruebhalden und Raach ab 1. Januar 1988, für die übrigen Gebiete rückwirkend ab Beginn des Schuljahres 1987/88 angewendet.

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