411.71
CH-TG
Art. 6 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Kündigung
Art. 6 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Kündigung
1. Diese Vereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren auf Ende eines Schuljahres gekündigt werden, erstmals auf Ende des Schuljahres 1995/96.