411.71
CH-TG
Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Schulaufsicht
Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Schulaufsicht
1. Die thurgauischen Schulbehörden beaufsichtigen die Schulen der thurgauischen Schulgemeinden.
2. Die zuständigen st. gallischen Schulbehörden können die Schulen besuchen, denen Schüler der st. gallischen Gebiete zugeteilt sind.