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Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Schulaufsicht

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Art. 4 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Schulaufsicht

1. Die thurgauischen Schulbehörden beaufsichtigen die Schulen der thurgauischen Schulgemeinden.

2. Die zuständigen st. gallischen Schulbehörden können die Schulen besuchen, denen Schüler der st. gallischen Gebiete zugeteilt sind.

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