411.71
CH-TG
Art. 2 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Rechte und Pflichten a. Schulbereich
Art. 2 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Rechte und Pflichten a. Schulbereich
1. Die Einwohner der st. gallischen Gebiete nach Art. 1 dieser Vereinbarung (nachstehend st. gallische Gebiete genannt) haben in den Belangen der Volksschule die gleichen Rechte und Pflichten wie die Einwohner der thurgauischen Schulgemeinden.
2. Die Schüler der st. gallischen Gebiete unterstehen dem thurgauischen Schulrecht.