Art. 1 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau - Zuteilung
Art. 1 Vereinbarung über die Schul- und Steuerverhältnisse in Grenzgebieten des Kantons St. Gallen zum Kanton Thurgau · Zuteilung
1. Für die Belange der Volksschule werden zugeteilt
a. die Einwohner von Ernstel und Buomberg (politische Gemeinde Kirchberg) der thurgauischen Schulgemeinde Fischingen;
b. die Einwohner von Unterschönau, Oberschönau und Gruebhalden (politische Gemeinde Kirchberg) der thurgauischen Schulgemeinde Dussnang-Oberwangen;
c. die Einwohner von Enge, Ober- und Unterbraunberg, Fetzhof, Kohlberg, Rütihof, Sedelhof, Stelz und Sommerau (politische Gemeinde Kirchberg) der thurgauischen Schulgemeinde Rickenbach;
d. die Einwohner des oberen Sorentals östlich der Bahnlinie Hauptwil-Bischofszell (politische Gemeinden Waldkirch und Niederbüren) der thurgauischen Schulgemeinde Hauptwil;
e. die Einwohner von Oberegg, Unteregg und Rotzenwil (politische Gemeinde Muolen) der thurgauischen Schulgemeinde Blidegg;
f. die Einwohner von Pfin, Chatzensteig, Grüenholz, Blasenberg, Sibenhusen, Holzbifang, Hueb, Teilen von Sonnental (Häuser westlich der Staatsstrasse Hagenwil-Muolen) und Haspel (politische Gemeinde Muolen) der thurgauischen Schulgemeinde Amriswil;
g. die Einwohner von Raach (politische Gemeinde Häggenschwil) der thurgauischen Schulgemeinde Hegi-Winden.