411.61
CH-TG
§ 7 Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz) - Betriebspauschale
Berechnungselemente
§ 7 Beitragsgesetz · Betriebspauschale
1. Die Betriebspauschale berechnet sich pro Schülerin oder Schüler einer Schulstufe nach dem gesamten übrigen Aufwand aller Schulgemeinden. Dieser enthält
1. den Sachaufwand für den Unterricht;
2. den Gebäudeaufwand;
3. den Verwaltungsaufwand.
2. Der Gebäudeaufwand wird auf der Basis eines Soll-Raumprogrammes für eine durchschnittliche Schulgemeinde ermittelt. Zugrunde gelegt werden eine Abschreibungsdauer gemäss harmonisiertem Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden sowie ein marktüblicher Zinssatz für öffentlich-rechtliche Körperschaften.