411.61
CH-TG
§ 3 Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsgesetz) - Ermittlung des Besoldungsaufwandes
Beitragssystem
§ 3 Beitragsgesetz · Ermittlung des Besoldungsaufwandes
1. Der Besoldungsaufwand für die Berechnung der Beiträge wird aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler am Schulort gemäss § 36 des Gesetzes über die Volksschule sowie der Besoldungspauschale und des Zuschlags gemäss § 5 und § 6 dieses Gesetzes ermittelt.