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§ 8 Reglement über die Beurteilung in der Volksschule (Beurteilungsreglement) - Standortgespräch

Beurteilung im Zeugnis
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§ 8 Beurteilungsreglement · Standortgespräch

1. Die Klassenlehrperson führt einmal pro Schuljahr mit den Erziehungsberechtigten ein Standortgespräch durch.

2. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler am Standortgespräch ist im 1. Zyklus erlaubt, im 2. und 3. Zyklus ist sie verbindlich.

3. Gegenstand des Standortgesprächs ist der Lernstand, ab der 1. Klasse der Primarschule zudem die Einschätzung zum Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Selbstbeurteilung der Schülerinnen und Schüler.

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