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§ 3 Reglement über die Beurteilung in der Volksschule (Beurteilungsreglement) - Vollständigkeit

Zeugnis
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§ 3 Beurteilungsreglement · Vollständigkeit

1. Die Schulzeit einer Schülerin oder eines Schülers im Kanton Thurgau muss im Zeugnis lückenlos dokumentiert sein.

2. Laufbahnentscheide wie die Vorverlegung des Übertritts in die Primarschule, das Überspringen einer Klasse oder die vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht und Beendigung der Schule sind unter «Bemerkungen» einzutragen.

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