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411.111 VSV CH-TG

§ 7 Volksschulverordnung (VSV) - Organisationsplanung

Organisationsgrundlagen in den Schulgemeinden - Allgemein
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§ 7 VSV · Organisationsplanung

1. In den Schulgemeinden besteht

1. eine klare Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen

2. eine Planung der Team-, Unterrichts- und Organisationsentwicklung, namentlich der Weiterbildung sowie der pädagogischen Grundsätze

3. eine Schulordnung, die Rechte und Pflichten in den örtlichen Schulbetrieben sowie nach Bedarf weitere schulbezogene Pflichten der Schüler und Schülerinnen regelt

4. eine Regelung der Zusammenarbeit und des Informationsflusses zwischen Behörde, Schulleitungen, Lehrpersonen, Schülern und Schülerinnen sowie den Erziehungsberechtigten

5. eine Regelung der Aussenkontakte, insbesondere mit kantonalen Stellen und Elternräten

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