411.111
VSV
CH-TG
§ 40 Volksschulverordnung (VSV) - Repetition
Pädagogische Massnahmen
§ 40 VSV · Repetition
1. Repetitionen werden angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass mit ihnen Leistungsprobleme oder Rückstände in der persönlichen Entwicklung langfristig beseitigt werden.