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411.11 VG CH-TG

§ 53 Gesetz über die Volksschule (VG) - Einsetzung von Schulleitungen

Schulleitung
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§ 53 VG · Einsetzung von Schulleitungen

1. Zur Leitung der Schulen und Kindergärten werden in der Regel Schulleitungen eingesetzt.

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