411.11
VG
CH-TG
§ 39 Gesetz über die Volksschule (VG) - Finanzielle Beiträge
Unterricht und Schulpflicht
§ 39 VG · Finanzielle Beiträge
1. Die Schulgemeinden können von den Erziehungsberechtigten Beiträge für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen im Umfang der zu Hause anfallenden durchschnittlichen Einsparungen erheben.
2. ...