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411.11 VG CH-TG

§ 39 Gesetz über die Volksschule (VG) - Finanzielle Beiträge

Unterricht und Schulpflicht
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§ 39 VG · Finanzielle Beiträge

1. Die Schulgemeinden können von den Erziehungsberechtigten Beiträge für obligatorische Klassenverlegungen, Exkursionen, Lager und andere Pflichtveranstaltungen im Umfang der zu Hause anfallenden durchschnittlichen Einsparungen erheben.

2. ...

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