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411.11 VG CH-TG

§ 3 Gesetz über die Volksschule (VG) - Qualität

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 VG · Qualität

1. Der Kanton legt unter Anhörung der Schulgemeinden für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest, überprüft deren Erfüllung und kann zur Behebung von Mängeln Weisungen erteilen.

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