411.11
VG
CH-TG
§ 3 Gesetz über die Volksschule (VG) - Qualität
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 VG · Qualität
1. Der Kanton legt unter Anhörung der Schulgemeinden für die Volksschule Qualitätsanforderungen fest, überprüft deren Erfüllung und kann zur Behebung von Mängeln Weisungen erteilen.