341.1
CH-TG
Art. 5 Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Fachkonferenzen
Organisation
Art. 5 Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Fachkonferenzen
1. Es bestehen Fachkonferenzen der
a. Anstaltsleiter;
b. Einweisungs- und Vollzugsbehörden;
c. Bewährungshilfe.
2. Die Fachkonferenzen dienen dem interkantonalen fachspezifischen Erfahrungs- und Informationsaustausch. Sie erkennen Entwicklungen und Tendenzen im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie des Anstalts- und Gefängniswesens und stellen der Zentralstelle Antrag zuhanden der Strafvollzugskommission.
3. Sie ordnen ihr Verfahren selbst.