340.31
JVV
CH-TG
§ 73 Justizvollzugsverordnung (JVV) - Vollzugskosten und persönliche Auslagen
Durchführung des Vollzugs - Kosten
§ 73 JVV · Vollzugskosten und persönliche Auslagen
1. Für die Vollzugskosten und die persönlichen Auslagen der eingewiesenen Personen gelten die Richtlinien der Ostschweizer Strafvollzugskommission betreffend die Kostenträger für Vollzugskosten und persönliche Auslagen. Sie werden für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft sowie im Verkehr mit privat geführten Einrichtungen sinngemäss angewendet.
2. ...