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340.31 JVV CH-TG

§ 56 Justizvollzugsverordnung (JVV) - Eintrittsgespräch

Durchführung des Vollzugs - Eintrittsgespräch, Untersuchung, Effekten
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§ 56 JVV · Eintrittsgespräch

1. Beim Eintritt in eine Vollzugseinrichtung werden die verurteilten Personen in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte und Pflichten informiert. Die massgeblichen Vollzugsbestimmungen der Vollzugseinrichtung werden ihnen abgegeben.

2. ...

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