331.11
CH-TG
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über das Strafregister - Aufhebung bisherigen Rechtes
§ 3 Verordnung des Regierungsrates über das Strafregister · Aufhebung bisherigen Rechtes
1. Die Verordnung des Regierungsrates über das automatisierte Strafregister vom 10. Oktober 2000 wird aufgehoben.