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§ 3 Verordnung des Regierungsrates über das Strafregister - Aufhebung bisherigen Rechtes

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§ 3 Verordnung des Regierungsrates über das Strafregister · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung des Regierungsrates über das automatisierte Strafregister vom 10. Oktober 2000 wird aufgehoben.

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