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311.61 OVSTAAVPMP CH-TG

§ 2 Verordnung des Regierungsrates über die Organisation der Staatsanwaltschaft (OVSTA) - Sitz

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§ 2 OVSTA · Sitz

1. Sitz der Generalstaatsanwaltschaft, der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und organisierte Kriminalität, der Staatsanwaltschaft Frauenfeld und der Jugendanwaltschaft ist Frauenfeld.

2. Sitz der Staatsanwaltschaft Bischofszell ist Bischofszell.

3. Sitz der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen ist Kreuzlingen.

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