311.1
CH-TG
§ 7 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Finanzierung
Einrichtungen für den Strafvollzug
§ 7 EG StGB · Finanzierung
1. Der Kanton trägt die Kosten für Bau, Umbau, Betrieb und Unterhalt der kantonalen Vollzugseinrichtungen, soweit sie nicht durch Bundesbeiträge gedeckt werden.