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311.1 CH-TG

§ 7 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Finanzierung

Einrichtungen für den Strafvollzug
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§ 7 EG StGB · Finanzierung

1. Der Kanton trägt die Kosten für Bau, Umbau, Betrieb und Unterhalt der kantonalen Vollzugseinrichtungen, soweit sie nicht durch Bundesbeiträge gedeckt werden.

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