311.1
CH-TG
§ 6 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Ausnahmen
Einrichtungen für den Strafvollzug
§ 6 EG StGB · Ausnahmen
1. Wenn wichtige Gründe vorliegen, ist das Departement ermächtigt, von den Bestimmungen von § 2 bis § 5 abzuweichen.