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311.1 CH-TG

§ 6 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Ausnahmen

Einrichtungen für den Strafvollzug
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§ 6 EG StGB · Ausnahmen

1. Wenn wichtige Gründe vorliegen, ist das Departement ermächtigt, von den Bestimmungen von § 2 bis § 5 abzuweichen.

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