311.1
CH-TG
§ 4 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Regionale Untersuchungsgefängnisse
Einrichtungen für den Strafvollzug
§ 4 EG StGB · Regionale Untersuchungsgefängnisse
1. Die regionalen Untersuchungsgefängnisse dienen für
1. Untersuchungs- und Sicherheitshaft;
2. vorläufige Festnahmen und Polizeigewahrsam;
3. den ausnahmsweisen Vollzug von Disziplinarmassnahmen gegenüber Eingewiesenen des Massnahmenzentrums für junge Erwachsene Kalchrain.