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311.1 CH-TG

§ 4 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Regionale Untersuchungsgefängnisse

Einrichtungen für den Strafvollzug
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§ 4 EG StGB · Regionale Untersuchungsgefängnisse

1. Die regionalen Untersuchungsgefängnisse dienen für

1. Untersuchungs- und Sicherheitshaft;

2. vorläufige Festnahmen und Polizeigewahrsam;

3. den ausnahmsweisen Vollzug von Disziplinarmassnahmen gegenüber Eingewiesenen des Massnahmenzentrums für junge Erwachsene Kalchrain.

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