Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
311.1 CH-TG

§ 3 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Kantonalgefängnis

Einrichtungen für den Strafvollzug
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 EG StGB · Kantonalgefängnis

1. Das Kantonalgefängnis dient für

1. kurze Freiheitsstrafen;

2. Untersuchungs- und Sicherheitshaft;

3. vorläufige Festnahmen und Polizeigewahrsam;

4. den ausnahmsweisen Vollzug von Disziplinarmassnahmen gegenüber Eingewiesenen des Massnahmenzentrums für junge Erwachsene Kalchrain;

5. ausländerrechtliche Freiheitsentzüge.

← § 2 EG StGB Einführungsgesetz zum Schweizerischen Strafrecht (EG StGB) - Allgemeines § 4 EG StGB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

RBOG.2024.Nr.27 · tg (Art. 3 Abs. 2 JStG)
Eritrean Robber Deportation Upheld Despite Hardship
The court analyzed the applicability of deportation rules to transition offenders (Täter), referencing this provision.