Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
281.12 VOABK CH-TG

§ 3a Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Registerführung und Buchhaltung

Zuständigkeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (6 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3a VOABK · Registerführung und Buchhaltung

1. Das Betreibungsregister und die Buchhaltung können dezentral oder zentral geführt werden.

← § 3 VOABK Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Sitz § 4 VOABK →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →