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281.12 VOABK CH-TG

§ 3 Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Kompetenzen der Aussenstellen

Zuständigkeit
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§ 3 VOABK · Kompetenzen der Aussenstellen

1. Die Aussenstellen sind hierarchisch dem Betreibungsamt des Bezirks unterstellt.

2. Dem Bezirksbetreibungsamt und der Aussenstelle stehen in der Fachapplikation umfassende Lese- und Schreibrechte zu. Das Bezirksbetreibungsamt und die Aussenstelle sind für die Buchhaltung ihrer Amtsgeschäfte verantwortlich. Die Buchhaltung des Bezirksbetreibungsamtes und der Aussenstelle können zentral geführt werden.

3. Für Eigentumsvorbehalte, Viehverschreibungen und Wechselproteste ist ausschliesslich das Bezirksbetreibungsamt zuständig.

4. Das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen regelt die weiteren Details. Es achtet dabei auf effiziente Arbeitsabläufe sowie die Wirtschaftlichkeit.

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