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281.12 VOABK CH-TG

§ 2 Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Aussenstellen

Organisation
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§ 2 VOABK · Aussenstellen

1. Das Betreibungsamt des Bezirks Frauenfeld kann eine Aussenstelle in Steckborn führen. Diese umfasst die Politischen Gemeinden Basadingen-Schlattingen, Berlingen, Diessenhofen, Eschenz, Homburg, Mammern, Schlatt, Steckborn und Wagenhausen.

2. Das Betreibungsamt des Bezirks Weinfelden kann eine Aussenstelle in Bischofszell führen. Diese umfasst die Politischen Gemeinden Bischofszell, Erlen, Hauptwil-Gottshaus, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg, Sulgen und Zihlschlacht-Sitterdorf.

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