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281.12 VOABK CH-TG

§ 1 Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Sitz

Organisation
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§ 1 VOABK · Sitz

1. Die Betreibungsämter haben ihren Sitz an folgenden Standorten

1. Bezirk Arbon in Romanshorn;

2. Bezirk Frauenfeld in Frauenfeld;

3. Bezirk Kreuzlingen in Kreuzlingen;

4. Bezirk Münchwilen in Münchwilen;

5. Bezirk Weinfelden in Weinfelden.

Verordnung über die Organisation des Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen (VOABK) - Sitz § 2 VOABK →

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