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271.11 ZSRV CH-TG

§ 52 Zivil- und Strafrechtspflegeverordnung (ZSRV) - Sammlung der Verfügungen im summarischen Verfahren

Geschäftsführung und Verfahren - Geschäftsführung der Gerichte
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§ 52 ZSRV · Sammlung der Verfügungen im summarischen Verfahren

1. Die Verfügungen im summarischen Verfahren sind chronologisch nach Entscheiddatum zu ordnen.

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