Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
271.11 ZSRV CH-TG

§ 36 Zivil- und Strafrechtspflegeverordnung (ZSRV) - Ersatzgerichte

Organisation der Behörden - Bezirksgerichte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (112 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 36 ZSRV · Ersatzgerichte

1. Ist die Bestellung eines Ersatzgerichts in erster Instanz strittig, so entscheidet ein Berufsrichter oder eine Berufsrichterin darüber im summarischen Verfahren. Es gilt folgende Zuständigkeitsordnung

1. * Das Bezirksgericht Kreuzlingen entscheidet über ein Ersatzgericht des Bezirksgerichts Münchwilen

2. * Das Bezirksgericht Arbon entscheidet über ein Ersatzgericht des Bezirksgerichts Weinfelden

3. * Das Bezirksgericht Weinfelden entscheidet über ein Ersatzgericht des Bezirksgerichts Frauenfeld

4. * Das Bezirksgericht Frauenfeld entscheidet über ein Ersatzgericht des Bezirksgerichts Kreuzlingen

5. * Das Bezirksgericht Münchwilen entscheidet über ein Ersatzgericht des Bezirksgerichts Arbon

2. Das Bezirksgericht Frauenfeld ist in der Regel Ersatzgericht für das Bezirksgericht Münchwilen, das Bezirksgericht Münchwilen für das Bezirksgericht Weinfelden, das Bezirksgericht Weinfelden für das Bezirksgericht Arbon, das Bezirksgericht Arbon für das Bezirksgericht Kreuzlingen und das Bezirksgericht Kreuzlingen für das Bezirksgericht Frauenfeld.

3. Diese Regeln gelten sinngemäss auch, wenn für eine besondere Zusammensetzung ein Mitglied eines Bezirksgerichts als ausserordentliches Ersatzmitglied eines anderen Bezirksgerichts bezeichnet werden muss. Die Reihenfolge des Einsatzes von solchen Ersatzmitgliedern richtet sich nach dem Dienstalter.

4. Gegen den Entscheid über die Bestellung eines Ersatzgerichts kann Beschwerde nach Art. 319 ff. ZPO an das Obergericht geführt werden.

← § 35 ZSRV Zivil- und Strafrechtspflegeverordnung (ZSRV) - Begriffe § 37 ZSRV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →