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271.1 ZSRG CH-TG

§ 12 Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG) - Amtssprache

Allgemeine Bestimmungen
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§ 12 ZSRG · Amtssprache

1. Die Amtssprache vor den thurgauischen Gerichten und Behörden ist Deutsch.

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