Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.445 CH-TG

§ 2 Geoinformationsweisung - Begriffe

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Geoinformationsweisung · Begriffe

1. Die Bedeutung der in dieser Weisung verwendeten Begriffe entspricht den Definitionen des Bundesgesetzes über die Geoinformation.

← § 1 Geoinformationsweisung Geltungsbereich § 4 Geoinformationsweisung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →